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Die Clubordnung informiert alle Mitglieder und Gäste des WCR über Vereinbarungen der Mitgliederversammlung und des Vorstandes zum Clubleben, die nicht
innerhalb der Satzung bestimmt sind.
Die Aufnahme in den WCR Rheinsberg als Vollmitglied erfordert die Zahlung einer Aufnahmegebühr. Sie beträgt 500,-€ (fünfhundert EUR) und wird jährlich bestätigt bzw.durch den Vorstand neu festgelegt. Fördernde Mitglieder bezahlen eine Aufnahmegebühr von 50,-€. Die Aufnahmegebühr ist innerhalb von 4 Wochen nach Aufnahme fällig.Nichtzahlung bedeutet automatisch Nichtaufnahme als Mitglied.
Alle Mitglieder, die vor dem 31.12.2010 aufgenommen wurden und Ihre Mitgliedschaft aufkündigen, erhalten Ihre Aufnahmegebühr, je nach finanziellen Möglichkeiten des Vereins erstattet.
- Aktive Mitglieder
(Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre) 10,00 €
- Fördernde Mitglieder
(über 18, ohne eigenes Boot) 20,00 €
- Vollmitglieder
(über 18 Jahre, mit eigenem Boot ) 40,00 €
Die Mitgliedsbeiträge sind mit dem 01.01. des laufenden Jahres fällig und bis zum 30.04. des laufenden Jahres zu entrichten. Die Beitragshöhen werden jährlich bestätigt bzw. neu festgelegt.
Die Steggebühren richten sich nach den benutzten Stegkategorien
- Kategorie 0 Liegeplatz Regal Bootshaus 4,-€ pro Monat
- Kategorie 1 Liegeplatz Stegreihe I 14,-€ pro Monat
- Kategorie 2 Liegeplatz Stegreihe II 20,-€ pro Monet
- Kategorie 3 Liegeplatz Stegreihe III 30,-€ pro Monat
Als Zeit für das Sommerlager gilt: Mai bis September = 5 Monate
Die Bootslagerungsgebühren sind abhängig von der entsprechenden Bootslänge:
- Kategorie 0 (Faltboote u.ä. die keinen Stegplatz benötigen.) 4,00 € pro Monat
- Kategorie 1 (Boote bis L.ü.A 5,00m.) 14,00 € pro Monat
- Kategorie 2 ( Boote mit einer L.ü.A. 5,1 bis zu 7,00m) 20,00 € pro Monat - Kategorie 3 ( Boote mit einer L.ü.A. von mehr als 7,00m) 30,00 € pro Monat
Als Zeit für das Winterlager gilt: Oktober bis April = 7 Monate
Die Beiträge und Gebühren sind ab 01.01. des Jahres fällig und bis zum 30.04. des Jahres für das laufende Jahr zu zahlen.
Beachte!
Bei Nichtentrichtung bis zum 01.Mai des Jahres erlischt automatisch das Nutzungsrecht. Der Stegplatz ist danach innerhalb von 10 Werktagen zu beräumen.
Bei Zuwiderhandlungen drohen Sanktionen!
Ein Anspruch neuer Mitglieder für die Bootsbelegung besteht nicht. Eine diesbezügliche Entscheidung trifft der Vorstand. Allgemeine Ausgangsgrundlage der Bootsbelegung ist das Vorjahr. Bei Entzug der Nutzungsgenehmigung eines Mitgliedes durch den Vorstand wird für die Neubelegung des freiwerdenden Platzes die Stegplatz - Antragstellung und die Aktivität des Mitgliedes im WCR berücksichtigt.
Eine beabsichtigte Veränderung durch den Eigner bedarf der Prüfung und Bestätigung durch den Vorstand und ist rechtzeitig schriftlich einzureichen.
Über die Annahme von Zuwendungen entscheidet der Vorstand.
Jedes Mitglied des WCR hat das Recht, in der Gemeinschaft den Wasserwandersport auszuüben und dabei alle verfügbaren clubeigenen Einrichtungen zu nutzen und an Clubveranstaltungen teilzunehmen.
Jedes Mitglied hat weiterhin das Recht, in Sitzungen und Versammlungen Vorschläge einzubringen und seinen Einfluss durch Beiträge und Stimmabgaben geltend zu machen.
Jedes Mitglied des WCR ist verpflichtet, seinen Anteil zur Entwicklung und zum Fortbestand des Clubs zu leisten.
Dieser Zielstellung zufolge hat jedes Mitglied
- den Festlegungen der Satzng und der Clubordnung, - den Anweisungen des Vorstandes Folge zu leisten.
Das bezieht sich auf die Realisierung bestätigter Arbeits- und Veranstaltungspläne, die Teilnahme an Gemeinschaftsveranstaltungen und Arbeitseinsätzen, die Vorbereitung und Organisation von Veranstaltungen, das Engagement für den Umweltschutz und die allgemeine Ordnung und Sicherheit innerhalb der Gemeinschaft.
Grundlage für den Erhalt der Bausubstanz sind die in den jährlichen Arbeitsplänen aufgeschlüsselten Eigenleistungen. Alle Vereinsmitglieder sind verpflichtet Arbeitsstunden zu leisten (aktuell Stand 01.01.2017- 10 Stunden). Die Anzahl der zu leistenden Stunden wird jährlich vom Vorstand geprüft und ggf. korrigiert.
Innerhalb des Vereins ist keine Übernahme von geleisteten Arbeitsstunden möglich. D.h. jedes Vereinsmitglied hat seine Arbeitsstunden selbst zu leisten. Dafür darf die Hilfe Dritter, nicht im Verein organisierter Personen in Anspruch genommen werden.
Eine evtl. Befreiung oder Andersregelung der Arbeitsleistungen ist zu beantragen und zu begründen. Die Entscheidung darüber obliegt dem Vorstand. In diesem Falle kann ein Ausgleichsbetrag von 12,50 € je Arbeitsstunde in Rechnung gestellt werden.
Bei Verstößen gegen die Satzung und die Clubordnung sowie gegen Festlegungen kann der Vorstand folgende Sanktionen verhängen:
- Missbilligung
- Teilweiser bzw. gänzlicher Entzug von Nutzungsgenehmigungen - Geldstrafen bis 500,-€- Ausschluss aus dem Wasserwanderclub Rheinsberg.
Anmerkung: Diebstahl führt zum Ausschluss aus dem WCR!
- Vorsätzliche Beschädigung von Clubeigentum, einbezogen Taten unter Alkoholeinfluss.
50,00€ plus zusätzlich Schadenshöhe
- Missbräuchliche Nutzung von Clubeigentum
20,00€
- Verstöße durch unverschlossene Gebäude
20,00€ plus zusätzlich evtl. entstandener Sachschaden
- Den Anweisungen der Objektverantwortlichen ist Folge zu leisten.
- Das Betreten des Geländes ist nur Mitgliedern gestattet; Nichtmitgliedern nur in Anwesenheit eines Mitgliedes.
- Das Gelände ist verschlossen zu halten.
- Das Übersteigen der Umzäunungen ist verboten.
- Kindern unter 14 Jahren ist das Betreten nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten erlaubt.
- Das Baden und Angeln erfolgt auf eigene Gefahr, der Bootsbetrieb darf nicht behindert werden.
- Hunde dürfen das Gelände nur passieren, um an und von Bord geführt zu werden.
- Fahrräder und Motorfahrzeuge sind an den vorgesehenen Plätzen abzustellen. Boote sind, unter Berücksichtigung ihrer Größe, sicher gegen extreme Wetterlagen zu befestigen.
- Für die Wartung und Instandhaltung der Zwischenstege ist der jeweilige Anlieger verantwortlich.
- Die Lagerung von Bootsplanen, Bootszubehör u.a. Ausrüstungen auf dem Gelände während längerer Abwesenheit (>3 Tage) des Eigners ist unzulässig.
- Die Nutzung der Slipanlage erfolgt unter Regie und Verantwortung des jeweiligen Eigners. Während des Slippens ist die Reuterpromenade beidseitig abzusperren oder durch Sicherheitsposten zu besetzen.
- Der Verschluss des Bootshauses ist unter allen Umständen zu gewährleisten. Das gilt auchfür kurzzeitige Abwesenheiten, auch in Erwartung der Begehung durch andere Sportfreunde. Vom WCR wird jedem Mitglied je ein Schlüssel der vorhandenen, geschützten Schließungen gegen Unterschift übergeben.
- Bei Verlust eines Schlüssels der geschützten Schließung hat der Verursacher den daraus dem Verein entstehenden Schaden zu ersetzen.
- Das Rauchen und der Umgang mit offenem Feuer sind streng verboten.
- Transportable Behälter mit brennbaren Flüssigkeiten dürfen, solange keine entsprechendenLagermöglichkeiten bestehen, nicht im Bootshaus gelagert werden. - Tanks sind vor einer Bootshauslagerung zu entleeren. (Winterlager) - Umweltschäden werden geahndet.
- Für die Sicherheit der Trageböcke und die zuverlässige Lagerung der Boote haftet der jeweilige Eigner.
Generell ist der Eigner über das gesamte Jahr für den Versicherungsschutz seines Bootes sowie seine eigene Haftpflicht verantwortlich.
Der Energieverbrauch im gesamten Clubgelände, speziell im Bootshaus, ist insbesondere bei den winterlichen Überholungsarbeiten auf ein Minimum zu beschränken.
- Das Clubgebäude bzw. der Clubraum sowie der Sanitärtrakt sind pfleglich zu behandeln und sauber zu halten (siehe auch aushängende Clubraumordnung)
- Boote anderer Wassersportgemeinschaften genießen in unserem Vereinsgelände Gastrecht.
- Das Anlegen und die Nutzung der Einrichtungen erfolgt nach Einweisung durch den Hafenmeister oder einen zeitweilig Beauftragten (siehe Anlage 2 der Clubordnung).
- Die Bootsdaten, Kennzeichen und Anzahl der Gastanlieger sind in das Gästebuch einzutragen.
- Die entsprechenden Gebühren sind an den Hafenmeister oder einen zeitweilig Beauftragten gegen Quittung zu entrichten.
- Für das Aufstellen von Zelten sowie für das Parken von Gastfahrzeugen ist die Genehmigung des Hafenmeisters oder einen zeitweilig Beauftragten einzuholen.
Nichtmitgliedern kann die Möglichkeit eingeräumt werden, an Clubveranstaltungen gegen einen kostendeckenden finanziellen Beitrag teilzunehmen.
Diese Clubordnung wird den Mitgliedern auf der Vollversammlung im Frühjahr 2017 zur Kenntnis gegeben und vom Vorstand durch Unterschrift bestätigt.
(siehe Anlage 1 der Clubordnung)
Gebührenordnung für Leistungen an Gäste und Nichtmitglieder
- Anmeldung zur örtlichen Einweisung beim Hafenmeister oder einen zeitweilig Beauftragten und Befolgung seiner Anordnungen
- Eintragung der Bootsdaten, Kennzeichen und Anzahl der Gastanlieger ins Gästebuch
- Zahlung der Gebühren an den Hafenmeister oder einen zeitweilig Beauftragten gegen Quittung
- Nutzung freier Stegplätze
- Ein- und Aussetzen von Wanderbooten (Faltbooten)
- Nutzung des E-Anschlusses - Frischwasserentnahme an der Zapfstelle
- Müllentsorgung
- Nutzung der Waschmaschine gegen eine Gebühr
- Slippen (bedingt)
Die aktuellen Gebühren für Gastanlieger, Slippen etc. befinden sich als Übersicht im Gästebuch sowie als Aushang in Schaukasten.
Gebührenordnung für die Nutzung von technischen Geräten und anderweitigen Leistungen an WCR – Mitglieder
- Das ausgeliehene Gerät ist in gleichem technischem Zustand zurückzugeben wie zur Zeit der Übernahme.
- Für Schäden durch unsachgemäße Behandlung haftet der Nutzer.
- Die Übergabe erfolgt durch den Objektverantwortlichen bzw. einen Beauftragten.
- Die Rückgabe und die Bezahlung der Gebühren erfolgt an den Objektverantwortlichen bzw.seinen Beauftragten gegen Quittung.
- Die Nutzung Clubraumes bedarf der schriftlichen Anmeldung und der Bestätigung durch den Vorstand.
- Clubraum 50,-€ pro Tag
- PKW-Anhänger 5,-€ pro Tag
- Waschmaschine 3,-€ pro Wachgang